Welche Sicherheitsanforderungen Spielzeug erfüllen muss, damit es in der EU hergestellt und verkauft werden darf, regelt die europäische Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG.
Grundsätzliche Stoffverbote bzw. Grenzwerte sind neben der Spielzeug-Richtlinie im europäischen Chemikalienrecht, z.B. der REACH-Verordnung geregelt. Vorgaben, wie die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Spielzeug in der Praxis überprüft werden muss, gibt die Spielzeugnorm DIN EN 71. Für Spielsachen gibt es freiwillige Gütezeichen, die von unabhängigen Stellen überprüft werden, z.B. "TÜV Rheinland - Toy Proof". Hier finden Sie unsere TÜV-zertifizerten Produkte.
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